Besuche beim Arzt und/oder Aufenthalte im Krankenhaus kennt jeder. Womit viele Menschen weniger Berührungspunkte haben, sind Behandlungsfehler von Ärzten. Dennoch kann jeder Patient von Behandlungsfehlern betroffen sein – egal ob er ambulant oder stationär behandelt wird und unabhängig vom Grund der Behandlung.
Ein Behandlungsfehler bezeichnet dabei nicht nur eine falsche oder unsachgemäße Behandlung, sondern auch eine unterlassene Behandlung oder einen überflüssigen Eingriff.
Um in Zukunft Behandlungsfehlern vorzubeugen, veröffentlicht der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) jährlich eine Statistik, in der die Daten von Gutachten zu vermeintlichen Behandlungsfehlern des Vorjahres zusammen gefasst sind. So liegt auch für das Jahr 2012 eine entsprechende Statistik vor, deren Inhalt diesem Artikel zu Grunde gelegt wurde.
Inhaltsverzeichnis
Bestätigte Behandlungsfehler
Nicht jeder Behandlungsfehler, der beim MDK angezeigt wird, wird später auch als solcher bestätigt. Daher ist es wichtig zu unterscheiden, wie viele Vorwürfe wegen einer vermeintlich fehlerhaften Behandlung erhoben wurden, und wie viele davon schließlich auch bestätigt wurden.
- Aus der Jahresstatistik für 2012 geht hervor, dass lediglich etwa ein Drittel aller Behandlungsfehler auch als solche bestätigt worden sind.
- Die Bestätigungsquote von Behandlungsfehlern ist bei ambulanten Behandlung übrigens generell etwas höher als bei stationären Behandlungen.
- Bei insgesamt etwa 20 % der Behandlungsfehler konnte zudem nachgewiesen werden, dass der Behandlungsfehler die Ursache eines erlittenen Schadens war.
- Knapp 70 % der gemeldeten Behandlungsfehler traten im Übrigen bei stationären Behandlungen auf.
Vor allem Orthopädie/Unfallchirurgie und Zahnmedizin betroffen
Die meisten Vorwürfe an Behandlungsfehlern insgesamt gab es auf dem Gebiet der
- Orthopädie und
- Unfallchirurgie. Dahinter folgen
- Chirurgie,
- Zahnmedizin und
- Innere Medizin.
Im Bereich der Zahnmedizin konnten etwa 45 % der Fälle als Behandlungsfehler bestätigt werden; in den anderen zuvor genannten Fachgebieten lag die Quote jeweils zwischen 20 und 30 %. Auffällig ist außerdem, dass im Pflege-Bereich mehr als die Hälfte der Behandlungsfehler bestätigt werden konnte.
Betrachte man ambulante und stationäre Behandlungen getrennt, ergibt sich ein etwas anderes Bild. Denn bei den ambulanten Behandlungen gab es die meisten Vorwürfe in der Zahnmedizin, wovon knapp die Hälfte als Behandlungsfehler bestätigt werden konnte. Erst danach folgt der Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie, wo etwa 30 % der Fälle auch bestätigt wurden. Bei den stationären Behandlungen wurden in der Orthopädie und Unfallchirurgie wieder die meisten Vorwürfe gemeldet, am zweithäufigsten gab es Vorwürfe im Bereich der Chirurgie.
Besonders oft werden Behandlungsfehler bestätigt, wenn die Behandlung auf Grund von Erkrankungen des Zahnmarks oder der Zahnwurzel erfolgte – die Bestätigungsquote lag hier 2012 bei 62,5 %. Insgesamt wurden hier 156 Behandlungsfehler bestätigt. Bei Fehlern bei der Behandlung von Zahnkaries wurden etwa 38 % der Vorwürfe bestätigt. In etwa die gleiche Bestätigungsquote gab es bei Behandlungsfehlern von Unterschenkelbrüchen.
Gemessen in absoluten Zahlen wurden auch bei Behandlungen auf Grund von Verschleiß des Hüftgelenks oder des Knies mit 152 bzw. 132 Fällen viele Vorwürfe bestätigt, wobei die Zahl der durchgeführten Behandlungen hier deutlich höher war.
Der Anlass der Behandlung, bei der anschließend ein vermeintlicher Behandlungsfehler gemeldet wird, unterscheidet sich naturgemäß nach verschiedenen Altersgruppen. Während bei 10 bis 19-jähirgen meist eine kieferorthopädische Erkrankung der Grund der Behandlung war, sind es bei 20 bis 49-jähirgen zumeist Zahnerkrankungen. Bei Menschen im Alter von 50 bis 79 Jahren war der Anlass in den meisten Fällen das Verschleißen von Knie- oder Hüftgelenk, und bei über 80-jährigen kamen Fehler meist bei der Behandlung eine Oberschenkelfraktur vor.
Werden nur ambulante Behandlungen betrachtet, so traten bei älteren Menschen zumeist Fehler bei Behandlungen wegen Grauem Star auf. Bei 30 bis 59-jährigen waren oftmals auch Rückenschmerzen Grund einer Behandlung, bei der später Behandlungsfehler gemeldet wurden.
Bei den stationären Behandlungen fällt auf, dass bei 10 bis 19-jährigen Behandlungsfehler am häufigsten bei einer Behandlung wegen einer Blinddarmentzündung aufgetreten sind. Bei den 40 bis 69-jährigen waren wieder jeweils die Patienten am häufigsten von Behandlungsfehlern betroffen, die wegen Verschleiß des Kniegelenks behandelt worden waren.
Häufigste Fehlerquelle: Therapeutische Eingriffe
Zum Abschluss erscheint noch interessant, in welchem Bereich der Behandlung der Fehler – sofern ein Behandlungsfehler bestätigt wurde – fällt. Hier wurde bei knapp 42 % der bestätigten Fehler ein therapeutischer Eingriff als Fehlerquelle benannt. Bei etwa einem Fünftel der Fälle wurde zudem das Therapiemanagement genannt. Fast ebenso oft trat ein Behandlungsfehler auch bei der Diagnosestellung auf.