Die freie Bewegung in Haus und Wohnung sind für die meisten Menschen selbstverständlich. Die Beschwerden des Alters und Behinderungen können das Treppensteigen ohne Hilfe beschwerlich oder unmöglich machen. Ein Treppenlift ist eine technische Hilfe, die für optimale Freizügigkeit im eigenen Heim sorgt.
Inhaltsverzeichnis
Sitzlifte für enge und kurvige Treppen
Die Treppe ins obere Geschoss ist oft eng und kurvig.Moderne Treppenlifte können Krümmungen von 90° und sogar 180° überwinden. Auch steile Treppen überwindet der fahrbare Sitz, der mit seinem Elektromotor wie eine Zahnradbahn an der Laufschiene emporklettert. Ein Sicherheitsgurt dient der Verhinderung von Unfällen. Gegen Stromausfall ist ein Treppenlift durch eine Notstromversorgung gesichert. Viele Varianten haben ohnehin einen Akkubetrieb. Die Notabsenkung ermöglicht auch bei Stromausfall ein gefahrloses Verlassen des Treppenliftes. Platzsparende Modelle haben einklappbare Sitze und Armlehnen.
Plattformlifte und andere Lösungen
Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, benötigen einen Plattformlift, der allerdings einen höheren Raumbedarf hat. Daher ist diese Variante für ganz enge Wendeltreppen nicht geeignet ist. Als alternative Möglichkeit bietet sich in einer solchen Situation der Hängelift an. Dieser Treppenlift kommt gänzlich ohne Sitz oder Plattform aus. Wer das Einhängen des Rollstuhls nicht will, hat die Möglichkeit, sich für einen Senkrechtlift zu entscheiden. Das ist im Prinzip ein Aufzug, der im oder außen am Haus installiert wird.
Zuschüsse und Behördengänge
Die Kosten für einen Treppenlift bewegen sich zwischen 3500 € und 30 000 €. Finanzierungshilfen sind über mehrere Stellen zu erhalten. Die Pflegeversicherung ist bei Vorliegen einer Pflegestufe in der Pflicht, die Berufsgenossenschaft muss einstehen, wenn die Behinderung Folge eines Unfalls ist. Auch die Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit können in bestimmten Fällen zuständig sein. Die Beratungsstellen der Kommunen oder freier Träger wissen um die Fördermöglichkeiten Bescheid. Ist die Finanzierung grundsätzlich geklärt, darf der Antragsteller nicht vergessen, beim Bauordnungsamt zu fragen, ob für das gewählte Modell eine Baugenehmigung erforderlich ist.